Home » Selbsthilfegruppenfrderung in Bayern

Selbsthilfegruppenfrderung in Bayern

Selbsthilfegruppen werden in Bayern von verschiedener Seite finanziell untersttzt. Dabei gibt es groe Unterschiede zwischen sozialen und gesundheitlichen Selbsthilfegruppen. Gruppen aus dem Gesundheitsbereich knnen in den Genuss von mehreren Frdermglichkeiten kommen wie unten im Detail aufgefhrt.
Soziale Selbsthilfegruppen werden dagegen nur an einigen Orten von frderwilligen Kommunen bezuschusst.

Frderung durch die gesetzlichen Krankenkassen.

Die gesetzlichen Krankenkassen frdern seit vielen Jahren die Aktivitten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe durch immaterielle, infrastrukturelle und finanzielle Hilfen.
Frderfhige Selbsthilfegruppen sind die Zusammenschlsse, in denen sich Betroffene oder/und Angehrige regelmig zum Erfahrungs- und Informationsaustausch treffen, offen fr andere Betroffene sind und sich zu ihrer Erkrankung oder Behinderung austauschen. Gruppen aus dem Bereich der chronischen Erkrankungen und Behinderungen sind frderfhig wie z.B. Tumorerkrankungen, Herzkreislauferkrankungen oder Hauterkrankungen, sowie psychische Erkrankungen, Suchterkrankungen, angeborene Fehlbildungen und geistige Behinderungen. Der Leitfaden zur Selbsthilfefrderung enthlt sowohl ein Verzeichnis, das die Krankheitsbilder exemplarisch aufzeigt alsauch viele weitere Informationen zur Krankenkassenfrderung(siehe Leitfaden rechte Seite).
Seit 2008 wurde die gesetzliche Grundlage im 20 c SGB V nochmals przisiert und die Frderung als Pflichtleistung definiert. Fr diesen Frdertopf stehen 2009 insgesamt 57 Cent pro gesetzlich Versichertem zur Verfgung: davon werden in Bayern Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen gefrdert. Die Hhe des Zuschusses richtet sich nach der Anzahl der Antrge und dem Bedarf der einzelnen Gruppe.

Seit Anfang 2009 gibt es einen einheitlichen Antrag und einheitliche Frderkriterien fr jede regionale Selbsthilfegruppe in Bayern, die nach 20 c SGB V gefrdert werden kann. Details knnen Sie im Merkblatt rechts nachlesen.

Die Antrge werden bei zwlf Regionalen Runden Tischen eingereicht und in einer Vergabesitzung abgestimmt und entschieden. Die Ansprechpartner/innen der Runden Tische finden sie in der Sidebar rechts. Antragsschluss fr alle regionalen Selbsthilfegruppen ist der 31. Mrz, er ist zu gleich auch der Abgabetermin des Verwendungsnachweises des Vorjahres.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Regionalen Runden Tisch.
Antragsformulare und weitere Materialien zur Krankenkassenfrderung finden Sie im rechten Bereich der Seite.

Frderung durch den Freistaat Bayern

Auch der Freistaat Bayern frdert Selbsthilfegruppen aus dem Gesundheitsbereich. So erhalten Selbsthilfegruppen von somatisch chronischen Erkrankungen Zuschsse in Hhe bis zu 400 Euro jhrlich, dagegen werden Selbsthilfegruppen aus dem Bereich der psychischen Erkrankungen und aus dem Suchtbereich nicht gefrdert.
Dies liegt daran, dass bislang einzig das Referat IV/4 Rehabilitation und Teilhabe fr Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben des Sozialministeriums eine direkte finanzielle Untersttzung fr regionale Selbsthilfegruppen bereit hlt.
Die Richtlinien wurden 2008 vereinfacht und knnen auf der Seite rechts nachgelesen werden.
Die Antragsformulare und Verwendungsnachweise finden sie ebenfalls dort.

Frderung durch Kommunen und Landkreise

Selbsthilfegruppen erhalten zum Teil finanzielle Frderung oder Sachleistungen von einzelnen Kommunen in Bayern. Hier kommen auch Selbsthilfegruppen aus dem sozialen Bereich zum Zug. In folgenden Stdten ist uns eine kommunale Frderung bekannt:
Augsburg, Bamberg, Coburg, Ingolstadt, Landshut, Mnchen, Nrnberg, Regensburg und Wrzburg. Die Frderhhen und Antragsverfahren gestalten sich uerst unterschiedlich, am besten sind sie ber die entsprechende Selbsthilfekontaktstelle Selbsthilfeuntersttzung vor Ort zu erfragen.

Frderung durch weitere Geldgeber hier ffentliche Hand

Auch die Rentenversicherungstrger, sowie einige Bezirke frdern Selbsthilfe aus dem Gesundheitsbereich zum Teil in sehr unterschiedlicher Hhe. Beachtenswert ist die Frderung des Bezirks Oberbayern fr Selbsthilfegruppen aus dem Bereich psychische Erkrankungen und Sucht.
Meist handelt es sich jedoch bei der Frderung um grere berregionale Selbsthilfeverbnde oder um professionalisierte Dienste, die aus der Selbsthilfe entstanden sind.

Auch im neuen Pflegeweiterentwicklungsgesetz ergeben sich weitere Frdermglichkeiten fr Selbsthilfegruppen, die speziell in diesem Bereich verankert sind wie z.B. Selbsthilfegruppen fr Angehrige mit Demenz etc.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Bereich Frderung durch Rentenversicherung und Pflegekassen.

Frderung durch Spender und Sponsoren

Selbsthilfegruppen werden manchmal auch durch Spender und Sponsoren untersttzt. So spendet ein ehemaliges Gruppenmitglied der Krebsgruppe einen Teil seines Vermgens der Gruppe, eine Firma spendet den Erls aus einem Weihnachtsbasar oder die rtliche Sparkassenstiftung finanziert eine Broschre zum Jubilum der Gruppe.
Eine gute Sache, wenn die Unabhngigkeit der Gruppe weiter gewahrt ist, keine unerwnschte Produktwerbung erfolgt und alles transparent und offen vor sich geht.
Es heit also genau zu berlegen, welches Geld angenommen werden kann und ob eine Beeinflussung und Abhngigkeit zu befrchten ist. Die Stellungnahme unseres berregionalen Verbandes der deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. (DAG SHG e.V.) kann hier bei der Entscheidung hilfreich sein. Sie finden Sie im rechten Bereich ganz unten.
Hier erhalten Sie weitere Infos zum Thema Selbsthilfe und Sponsoring.